Diakonie in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR
Nach 1945 durfte das Hilfswerk der EKD zunächst auch in der sowjetischen Besatzungszone "allgemeine Nothilfe" leisten. Ab 1947 engte der Ost-West-Konflikt die diakonische Arbeit zusehends ein. 1950 wurde die Einfuhr ausländischer Spenden in die DDR untersagt; das Hilfswerk vermittelte nun verstärkt Patenschaften und organisierte Hilfe über den Postweg.
Ab Frühjahr 1953 wurden diakonische Mitarbeiter verhaftet und Einrichtungen beschlagnahmt, 1956 waren die Bahnhofsmission in der DDR am Ende. Seit 1958 änderte sich die Haltung der SED leicht: So wurden bessere Vergütungsabkommen für Heil- und Heilhilfspersonal geschlossen, evangelische Krankenpflegeschulen zugelassen sowie konfessionelle medizinische Fachschulen geduldet. Mit Geldern der bundesdeutschen Diakonie wurden in den 70er und 80er Jahren Sonderbauprogramme im Bereich der DDR-Diakonie realisiert, die sich immer stärker geistig behinderten Menschen widmete – was der Staat mit Misstrauen beobachtete und behinderte.
Dennoch gelang es der Diakonie, der Einengung der kirchlich-diakonischen Arbeit Grenzen zu setzen. Dies unter anderem dadurch, dass die soziale Arbeit der Diakonie in der DDR dringend benötigt wurde, diakonisches Engagement in Deutschland eine lange Tradition hatte und die Diakonie in der DDR durch die bundesdeutsche Diakonie und Kirche finanziell und institutionell unterstützt wurde.
