Körperliche Behinderungen
Mit der Industrialisierung begann die Körperbehindertenfürsorge. 1886 wurde die erste "Krüppelabteilung" des Oberlinhauses eröffnet. Trotz gesetzlicher Vorgaben in Preußen (1891) hatten Körperbehinderte kein Anrecht auf Ausbildung und medizinische Behandlung. Der Staat kümmerte sich erst ab 1906 stärker um jene, die noch arbeiten konnten, wodurch er die Armenfürsorge entlasten wollte.
Mit dem Ersten Weltkrieg wurde die "Kriegskrüppelfürsorge" eingerichtet. Das preußische "Krüppelfürsorgegesetz" von 1920 gewährte "Krüppeln" unter 18 Jahren Anspruch auf medizinische Behandlung und Ausbildung. Im Nationalsozialismus wurden ein Prozent der in "Krüppelheimen" lebenden Menschen zwangssterilisiert und eine unbekannte Zahl ermordet. Die Innere Mission änderte nun ihre Terminologie: "Krüppel" wurden zu "Körperbehinderten", die medizinisch zu versorgen seien.
Erst seit den 1950er Jahren wuchs die evangelische Körperbehindertenfürsorge. In den 70er/80er Jahren wurden medizinische und berufliche Rehabilitation ausgebaut und Sonderschulen für Körperbehinderte sowie Berufsbildungswerke eingerichtet. SGB IX (2001) und Behindertengleichstellungsgesetz (2002) sollten Behinderten u.a. "die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen".
