Psychiatrische Hilfen
Um 1800 wurden psychisch Kranke in der Psychiatrie als mündige Bürger gesehen. Die Mehrheit lebte auf dem Land, in Gefängnissen, Arbeits- und Armenhäusern; erst ab 1850 wurden in Deutschland psychiatrische Anstalten aufgebaut. Da der preußische Staat wenig Interesse an Einrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte hatte, übernahmen konfessionelle Einrichtungen deren Pflege. Während des 1. Weltkrieges und in der Weimarer Republik waren die Anstalten überbelegt, Patienten verhungerten. Von 1939 bis 1941 wurden über 70.000 psychisch Kranke in staatlichen psychiatrischen Einrichtungen ermordet; Anstalten der Inneren Mission boten mehr Sicherheit. In den 1950er Jahren waren Anstalten erneut überbelegt und hatten zu wenige Pflegekräfte. 1973 berichtete die Psychiatrie-Sachverständigenkommission über die katastrophale Situation der Psychiatrie und legte neue Prinzipien psychiatrischer Versorgung fest. 1992 bestimmte die Psychiatrie-Personalverordnung, dass die Versorgung an den therapeutischen Bedürfnissen der Patienten auszurichten sei. Gleichzeitig wurde ein kommunales Versorgungsnetz für psychisch Kranke ausgebaut: Diese Gemeindepsychiatrie sollte zwischen Krankenhaus und Lebensumfeld des Patienten vermitteln.
