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Geschichte der Sozialgesetzgebung

Ende des 19. Jh. reagierten gesellschaftliche Kräfte auf das Elend weiter Bevölkerungskreise: Einzelne Arbeitgeber übernahmen Verantwortung für ihre Belegschaft; Johann Hinrich Wichern initiierte die Innere Mission; Marx und Engels begründeten die Bewegung der Sozialisten und der Sozialdemokratischen Partei. Das Deutsche Reich reagierte mit "Zuckerbrot und Peitsche": mit Sozialistengesetzen und Sozialversicherungsgesetzen, letztere begründeten die moderne Sozialversicherung. In der Weimarer Republik standen Kriegsopferversorgung und Massenarbeitslosigkeit im Vordergrund: Der Staat schuf die Arbeitslosenversicherung. Im Dritten Reich wurde die "individuelle Bedürftigkeit" Maßstab für das Arbeitslosengeld. Nach 1945 kümmerte sich der Staat v.a. um Kriegsopfer, Vertriebene und Schwerbehinderte. 1962 trat das Bundessozialhilfegesetz in Kraft, das Sozialhilfe als bedarfsabhängige Unterstützung regelt. Das Sozialgesetzbuch umfasst heute zwölf Bücher, die unterschiedliche Sachgebiete des Sozialrechtes regeln: so die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes, Hilfen für behinderte Menschen sowie das "Hartz IV-Gesetz". Das Sozialgesetzbuch muss häufig überarbeitet werden, da das "Soziale Netz" überlastet ist. Der immense Kostendruck wird dem Gesetzgeber aber nur wenig Spielraum für inhaltliche Neugestaltungen lassen.