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Die Finanzierung der Diakonie

Das vorindustrielle Modell des Sorgeverbandes trugen die Diakonissen, deren Arbeit durch Stiftungen, Vereine, kirchliche Zuwendungen, Spenden u.ä. unterhalten wurden.  Seit der Sozialgesetzgebung (1883-1889) deckten öffentliche Zuschüsse und Krankenkassen einen Teil der Gesamtkosten. In der Weimarer Republik übernahm der Staat einen Teil der Finanzierung vieler Versicherungs- und Fürsorgegesetze, wälzte die Kosten aber zunehmend auf die Kommunen ab, ohne sie entsprechend wirtschaftlich auszustatten.

Im "Dritten Reich" wuchsen die Schwierigkeiten: bestehende Sozialgesetze wurden de facto ausgehebelt. Nach 1945 wurden Pflegesätze zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt. Weiteres Geld ergaben Sammlungen, etwa durch "Brot für die Welt". Seit 1970 mussten viele Sozial- bzw. Diakoniestationen ihre Stationsarbeit rationalisieren: jede einzelne Pflegeleistung wurde nun in Geldwert nach Minuten bemessen.

Heute bestimmen drei Elemente die Finanzierung der Diakonie in der Bundesrepublik: Eigenmittel, Kostenerstattungen und öffentliche Förderung. Seit den 1990er Jahren höhlt die neue Sozialpolitik jedoch die Prinzipien Subsidiarität und Gemeinnützigkeit zusehends aus: so wurde das Prinzip der Selbstkostendeckung aufgegeben und gleichzeitig der Anbietermarkt geöffnet, was die Konkurrenz vergrößerte.